Was wir finanzieren

Diszipliniertes Kapital für Verfahren, die geführt zu werden verdienen.

Wir sind selektiv. Wir sind direkt. Wir sind schnell.

Die vier Bereiche, in denen Avyana Kapital einsetzt — und die Kriterien, die jede Zusage tragen.

Avyana litigation funding capabilities — commercial litigation, international arbitration, insolvency claims, portfolio finance across Europe and EMEA
01

Wirtschaftsstreitigkeiten

Prozessfinanzierung Wirtschaftsrecht Europa
Was wir finanzieren

Vertragsverletzungen. M&A- und Gewährleistungsansprüche. Gesellschafter- und Joint-Venture-Streitigkeiten. Organhaftung. Betrugs- und Vermögensrückführungsansprüche. Komplexe Verfahren mit mehreren Beteiligten.

Worauf wir achten

Ein bezifferter Anspruch über 500.000 €. Belastbare Tatsachengrundlage. Erfahrenes Mandatsteam. Identifizierbare Gegenpartei mit pfändbarem Vermögen. Realistischer Weg zu Urteil und Vollstreckung.

Rechtsordnungen: Deutschland, Schweiz, Österreich, England & Wales, Niederlande, Frankreich, Spanien sowie weitere EMEA-Märkte, in denen die Vollstreckung praktikabel ist. Wir finanzieren sowohl Klagen als auch Widerklagen in Verfahren mit mehreren Beteiligten.

02

Internationale Schiedsverfahren

Finanzierung Schiedsverfahren ICC LCIA EMEA
Was wir finanzieren

Handelsschiedsverfahren nach ICC-, LCIA-, SCC-, DIS-, VIAC- und Ad-hoc-Regeln. Investitionsschutz-Schiedsverfahren nach ICSID, UNCITRAL und bilateralen Investitionsschutzabkommen. Vollstreckungsverfahren einschließlich Vermögensarrest und Anerkennung in Drittstaaten.

Warum es passt

Schiedskosten sind planbar, budgetierbar und fallen früh an. Die Finanzierungsstruktur fügt sich passgenau in den Verfahrensfahrplan. Die Vollstreckung des Schiedsspruchs — häufig die kapitalintensivste Phase — lässt sich als eigenständiges Engagement finanzieren, wenn das Begründetheitsrisiko bereits hinter dem Anspruchsteller liegt.

Wir haben Vollstreckungsverfahren in 12 Rechtsordnungen finanziert und sind dabei dem Vermögen der Gegenpartei über mehrere Vollstreckungsregime hinweg gefolgt.

03

Insolvenzrechtliche Ansprüche

Finanzierung Insolvenzanfechtung
Was wir finanzieren

Anfechtungsklagen (§§ 129 ff. InsO und vergleichbare europäische Regelungen). Organhaftung. Vermögensrückführungs-Mandate gemeinsam mit Insolvenzverwaltern. Ansprüche gegen Dritte (Banken, Berater, Gesellschafter), die aus der Insolvenz hervorgehen.

Unsere Position

Wir arbeiten an der Seite des Insolvenzverwalters, nicht in Konkurrenz zu ihm. Unser Kapital ermöglicht der Masse, Rückführungsansprüche zu verfolgen, die mangels Mittel sonst aufgegeben würden — und so für die Gläubiger Werte zu sichern.

Wir strukturieren die Insolvenzfinanzierung so, dass die verfahrensrechtlichen Pflichten und Berichtspflichten des Verwalters gewahrt bleiben.

04

Portfolio-Finanzierung

Portfolio-Prozessfinanzierung Kanzleien
Was wir finanzieren

Übergreifend besicherte Finanzierungslinien für Kanzleien mit mehreren Mandaten auf Erfolgs- oder reduzierter Honorarbasis. Unternehmen als Kläger mit mehreren zusammenhängenden oder voneinander unabhängigen Ansprüchen. Anspruchsportfolios aus einem einzelnen Unternehmensereignis (M&A-Streit, JV-Auflösung, regulatorisches Verfahren).

Warum es funktioniert

Eine Portfoliolinie erlaubt dem Finanzierer, ein gemischtes Risiko über mehrere Mandate zu tragen — das senkt die erforderliche Rendite pro Fall und verbessert die Wirtschaftlichkeit für Kanzlei und Mandanten. Für den Finanzierer reduziert die Diversifikation Klumpenrisiken und erhöht die Kapitaleffizienz.

Wir bieten Portfoliolinien ab 2.000.000 €, strukturiert als zugesagte oder unverbindliche Linien mit vereinbarten Abrufbedingungen.

Investitionskriterien

Jede Gelegenheit wird an fünf Dimensionen gemessen.

01

Rechtliche Begründetheit

Ist der Anspruch in Tatsachen und Recht fundiert? Hat unabhängiger Rechtsrat ihn geprüft? Welche realistische Bandbreite an Ergebnissen besteht?

02

Anspruchshöhe

Steht die Anspruchshöhe im Verhältnis zur erforderlichen Finanzierung? Wir verlangen in der Regel ein Mindestverhältnis von 5:1 zwischen Anspruchswert und Finanzierungszusage.

03

Vollstreckbarkeit

Wo hält die Gegenpartei Vermögen? Wie hoch ist das Vollstreckungsrisiko in der maßgeblichen Rechtsordnung? Ist der Vollstreckungspfad konkret beschrieben?

04

Gegenpartei

Ist der Beklagte solvent? Besteht eine realistische Aussicht auf Beitreibung? Bestehen weitere Verfahren oder regulatorische Risiken, die die Beitreibbarkeit beeinflussen?

05

Mandatsteam

Verfügt das Anwaltsteam über Erfahrung in dieser Art von Streit? Ist die Verfahrenssteuerung glaubwürdig und effizient? Sind die Anreize aufeinander abgestimmt?

Was wir nicht finanzieren

Personenschäden. Verbraucherstreitigkeiten. Fälle ohne identifizierbare Vollstreckungsperspektive. Mandate, deren primärer Zweck die Rufschädigung der Gegenpartei und nicht die wirtschaftliche Beitreibung ist.

Vertraulich · Unverbindlich

Ein starker Fall verdient es, geführt zu werden.
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Jede Anfrage ist vor Aktenfreigabe durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung gedeckt. Antwort innerhalb von fünf Arbeitstagen.