Diszipliniertes Kapital für Verfahren, die geführt zu werden verdienen.
Wir sind selektiv. Wir sind direkt. Wir sind schnell.
Die vier Bereiche, in denen Avyana Kapital einsetzt — und die Kriterien, die jede Zusage tragen.

Wirtschaftsstreitigkeiten
Vertragsverletzungen. M&A- und Gewährleistungsansprüche. Gesellschafter- und Joint-Venture-Streitigkeiten. Organhaftung. Betrugs- und Vermögensrückführungsansprüche. Komplexe Verfahren mit mehreren Beteiligten.
Ein bezifferter Anspruch über 500.000 €. Belastbare Tatsachengrundlage. Erfahrenes Mandatsteam. Identifizierbare Gegenpartei mit pfändbarem Vermögen. Realistischer Weg zu Urteil und Vollstreckung.
Rechtsordnungen: Deutschland, Schweiz, Österreich, England & Wales, Niederlande, Frankreich, Spanien sowie weitere EMEA-Märkte, in denen die Vollstreckung praktikabel ist. Wir finanzieren sowohl Klagen als auch Widerklagen in Verfahren mit mehreren Beteiligten.
Internationale Schiedsverfahren
Handelsschiedsverfahren nach ICC-, LCIA-, SCC-, DIS-, VIAC- und Ad-hoc-Regeln. Investitionsschutz-Schiedsverfahren nach ICSID, UNCITRAL und bilateralen Investitionsschutzabkommen. Vollstreckungsverfahren einschließlich Vermögensarrest und Anerkennung in Drittstaaten.
Schiedskosten sind planbar, budgetierbar und fallen früh an. Die Finanzierungsstruktur fügt sich passgenau in den Verfahrensfahrplan. Die Vollstreckung des Schiedsspruchs — häufig die kapitalintensivste Phase — lässt sich als eigenständiges Engagement finanzieren, wenn das Begründetheitsrisiko bereits hinter dem Anspruchsteller liegt.
Wir haben Vollstreckungsverfahren in 12 Rechtsordnungen finanziert und sind dabei dem Vermögen der Gegenpartei über mehrere Vollstreckungsregime hinweg gefolgt.
Insolvenzrechtliche Ansprüche
Anfechtungsklagen (§§ 129 ff. InsO und vergleichbare europäische Regelungen). Organhaftung. Vermögensrückführungs-Mandate gemeinsam mit Insolvenzverwaltern. Ansprüche gegen Dritte (Banken, Berater, Gesellschafter), die aus der Insolvenz hervorgehen.
Wir arbeiten an der Seite des Insolvenzverwalters, nicht in Konkurrenz zu ihm. Unser Kapital ermöglicht der Masse, Rückführungsansprüche zu verfolgen, die mangels Mittel sonst aufgegeben würden — und so für die Gläubiger Werte zu sichern.
Wir strukturieren die Insolvenzfinanzierung so, dass die verfahrensrechtlichen Pflichten und Berichtspflichten des Verwalters gewahrt bleiben.
Portfolio-Finanzierung
Übergreifend besicherte Finanzierungslinien für Kanzleien mit mehreren Mandaten auf Erfolgs- oder reduzierter Honorarbasis. Unternehmen als Kläger mit mehreren zusammenhängenden oder voneinander unabhängigen Ansprüchen. Anspruchsportfolios aus einem einzelnen Unternehmensereignis (M&A-Streit, JV-Auflösung, regulatorisches Verfahren).
Eine Portfoliolinie erlaubt dem Finanzierer, ein gemischtes Risiko über mehrere Mandate zu tragen — das senkt die erforderliche Rendite pro Fall und verbessert die Wirtschaftlichkeit für Kanzlei und Mandanten. Für den Finanzierer reduziert die Diversifikation Klumpenrisiken und erhöht die Kapitaleffizienz.
Wir bieten Portfoliolinien ab 2.000.000 €, strukturiert als zugesagte oder unverbindliche Linien mit vereinbarten Abrufbedingungen.
Jede Gelegenheit wird an fünf Dimensionen gemessen.
Rechtliche Begründetheit
Ist der Anspruch in Tatsachen und Recht fundiert? Hat unabhängiger Rechtsrat ihn geprüft? Welche realistische Bandbreite an Ergebnissen besteht?
Anspruchshöhe
Steht die Anspruchshöhe im Verhältnis zur erforderlichen Finanzierung? Wir verlangen in der Regel ein Mindestverhältnis von 5:1 zwischen Anspruchswert und Finanzierungszusage.
Vollstreckbarkeit
Wo hält die Gegenpartei Vermögen? Wie hoch ist das Vollstreckungsrisiko in der maßgeblichen Rechtsordnung? Ist der Vollstreckungspfad konkret beschrieben?
Gegenpartei
Ist der Beklagte solvent? Besteht eine realistische Aussicht auf Beitreibung? Bestehen weitere Verfahren oder regulatorische Risiken, die die Beitreibbarkeit beeinflussen?
Mandatsteam
Verfügt das Anwaltsteam über Erfahrung in dieser Art von Streit? Ist die Verfahrenssteuerung glaubwürdig und effizient? Sind die Anreize aufeinander abgestimmt?
Personenschäden. Verbraucherstreitigkeiten. Fälle ohne identifizierbare Vollstreckungsperspektive. Mandate, deren primärer Zweck die Rufschädigung der Gegenpartei und nicht die wirtschaftliche Beitreibung ist.
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