AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beratungs- und Dienstleistungen

Anbieter: Tactical Management AT GmbH, Graben 12, 1010 Wien, Österreich. Firmenbuchgericht Wien, FN [Nummer einsetzen]. Geschäftsführung: [Name einsetzen]. UID-Nummer: [Nummer einsetzen].

Stand: 19. Mai 2026 · Version 1.0

Präambel

Der Anbieter erbringt qualifizierte Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Prozessfinanzierung, Strukturierung von Finanzierungen für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten und internationale Schiedsverfahren sowie damit zusammenhängender Analysen und Strategien. Die Leistungen werden auf Grundlage individueller Mandate, Auftragsbestätigungen oder Engagement Letter erbracht; die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den vertraglichen Rahmen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist. Sie tragen dem dienstleistungsspezifischen Charakter Rechnung — geschuldet wird die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Advisory-, Coaching-, Schulungs-, Konzeptions-, Analyse- und sonstige Dienstleistungen zwischen Tactical Management AT GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
  2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG und gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Soweit Regelungen ausschließlich für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies kenntlich gemacht. Hauptzielgruppe sind unternehmerische Kunden.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
  4. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einem individuellen Engagement Letter oder einer Auftragsbestätigung gehen die individuellen Vereinbarungen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand — Dienstleistung ohne Erfolgsschuld

  1. Vertragsgegenstand sind die im Engagement Letter, in der Auftragsbestätigung oder im sonstigen individuellen Mandat bezeichneten Beratungs- und Dienstleistungen.
  2. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 1151 ff. ABGB. Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit nach dem anerkannten Stand der jeweiligen Disziplin; ein bestimmter wirtschaftlicher, rechtlicher oder sonstiger Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen frei zu bestimmen, soweit deren fachliche Qualifikation der vereinbarten Tätigkeit entspricht. Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht, es sei denn, eine namentliche Zuordnung wurde ausdrücklich vereinbart.
  4. Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsanwaltsgesetzes (RAO), keine Steuerberatung im Sinne des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes (WTBG) und keine konzessionspflichtige Anlage- oder Wertpapierberatung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart und entsprechend qualifizierte Personen eingesetzt sind.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote, Kostenvoranschläge und Leistungsbeschreibungen des Anbieters sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
  2. Der Vertrag kommt zustande durch übereinstimmende Willenserklärungen — regelmäßig durch Annahme eines Engagement Letter, durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungstätigkeit auf Anforderung des Kunden.
  3. Der Anbieter behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Interessenkonflikten, bei begründeten Zweifeln an der Identität oder Zahlungsfähigkeit des Kunden, bei Verdacht auf Geldwäsche oder Sanktionsverstößen sowie bei Aufträgen, die mit den fachlichen oder ethischen Grundsätzen des Anbieters unvereinbar sind.
  4. Der Anbieter ist berechtigt, vor Aufnahme der Tätigkeit Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und dem Sanktionsgesetz (SanktG) sowie eine Konfliktprüfung durchzuführen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt dem Anbieter sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
  2. Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit hinreichender Entscheidungsbefugnis und stellt dessen Erreichbarkeit im vereinbarten Umfang sicher.
  3. Verzögerungen, Mehraufwände oder fehlerhafte Ergebnisse, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehraufwände nach den vereinbarten Stundensätzen — hilfsweise nach den am Markt üblichen Sätzen — zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  4. Der Kunde versichert, dass die ihm zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die zur Nutzung im Rahmen des Mandats erforderlichen Rechte verfügt.

§ 5 Vergütung und Zahlung

  1. Es gilt die im Engagement Letter oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Diese kann als Festhonorar, als Zeithonorar nach Stundensätzen, als Retainer oder in einer Kombination dieser Modelle vereinbart werden. Sämtliche Vergütungen verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger Auslagen.
  2. Auslagen, Reise-, Übernachtungs- und sonstige projektbezogene Aufwendungen werden gesondert in Rechnung gestellt; Reisezeiten werden nach den vereinbarten Stundensätzen vergütet, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, eine Vorschusszahlung in angemessener Höhe — regelmäßig in Höhe von 30 % der voraussichtlichen Gesamtvergütung — zu verlangen. Bei längerfristigen Mandaten erfolgt die Abrechnung monatlich oder nach vereinbarten Meilensteinen.
  4. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät ein unternehmerischer Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie den Betreibungskostenersatz nach § 458 UGB. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
  5. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen einzustellen. Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

§ 6 Leistungserbringung, Ort und Subunternehmer

  1. Die Leistungserbringung erfolgt nach Wahl des Anbieters an dessen Geschäftssitz, am Sitz des Kunden, an einem mit dem Kunden vereinbarten Ort oder remote. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete elektronische Kommunikations- und Kollaborationsmittel einzusetzen.
  2. Termine und Fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer und externe Sachverständige einzusetzen. Die fachgerechte Erbringung verantwortet der Anbieter; eine vorherige Zustimmung des Kunden zum Einsatz konkreter Subunternehmer ist nicht erforderlich.

§ 7 Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Mandat erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, ausschließlich zu Mandatszwecken zu verwenden und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
  2. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Vertragspartei dies zu vertreten hat, (b) der empfangenden Partei bereits vor Mandatsbeginn rechtmäßig bekannt waren, (c) von Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, das Bestehen der Geschäftsbeziehung in anonymisierter Form (Branche, Größenklasse, Mandatsart) zu Referenzzwecken zu nennen, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Eine namentliche Referenznennung erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden.
  4. Subunternehmer und eingesetzte Sachverständige werden vom Anbieter in gleicher Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet.

§ 8 Ausschluss des Rücktrittsrechts

  1. Bei Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, erlischt das Rücktrittsrecht nach § 11 Abs. 1 Z 1 FAGG mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
  2. Der Kunde verlangt mit Erteilung des Auftrags ausdrücklich den unverzüglichen Beginn der Leistungserbringung und bestätigt, dass er von der vorstehenden Folge — Erlöschen des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung — vor Vertragsschluss in Textform Kenntnis erhalten hat. Diese Erklärungen werden im Bestellprozess beziehungsweise im Engagement Letter gesondert eingeholt.
  3. Soweit das Rücktrittsrecht im Einzelfall nicht bereits gemäß Absatz 1 erloschen ist, hat der Verbraucher bei Rücktritt nach Beginn der Leistungserbringung dem Anbieter denjenigen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktritt erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entspricht (§ 16 FAGG).
  4. Gegenüber Unternehmern besteht ein Rücktrittsrecht ohnehin nicht.

§ 9 Ausschluss von Stornierung und Rückerstattung

  1. Eine freiwillige Stornierung des Mandats oder eine freiwillige Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
  2. Bei vereinbarten Festhonoraren behält der Anbieter die volle Vergütung, soweit er die Leistung bereits vollständig erbracht hat. Bei teilweiser Leistungserbringung hat der Anbieter Anspruch auf die anteilige Vergütung der erbrachten Tätigkeit zuzüglich Aufwendungsersatz; bereits geleistete Vorschüsse werden nicht zurückerstattet, soweit sie durch erbrachte Leistungen aufgezehrt sind.
  3. Bei einer kurzfristigen Absage vereinbarter Termine — innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin — schuldet der Kunde eine Ausfallpauschale in Höhe von 100 Prozent des für den Termin vereinbarten Honorars beziehungsweise des entsprechenden Zeithonorars.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Auflösung aus wichtigem Grund (§ 11 dieser AGB) bleibt unberührt.

§ 10 Leistungsstörungen

  1. Mängel der erbrachten Leistung sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Kenntnisnahme, in Textform unter Bezeichnung des konkreten Mangels anzuzeigen. Bei unternehmerischen Kunden gilt § 377 UGB entsprechend.
  2. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge erbringt der Anbieter die Leistung im erforderlichen Umfang unentgeltlich nach. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist die geschuldete Vergütung anteilig mindern; ein weitergehendes Rücktritts- oder Wandlungsrecht sowie Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der Haftungsregelung in § 12.
  3. Eine Mängelhaftung besteht nicht, soweit Beanstandungen auf fehlerhaften, unvollständigen oder verspäteten Informationen des Kunden, auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten oder auf nachträglich geänderten Rahmenbedingungen beruhen.
  4. Verbrauchertypische Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit gesetzlich zwingend.

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung und Nutzungsrechte

  1. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung. Mandate werden auf bestimmte Dauer, projektbezogen oder als laufendes Dienstverhältnis vereinbart. Laufende Dienstverhältnisse können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart. Projektbezogene Mandate enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
  2. Außerordentliche Auflösung. Das Recht zur außerordentlichen Auflösung aus wichtigem Grund (§ 1162 ABGB analog) bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen. Bei vom Kunden zu vertretender außerordentlicher Beendigung behält der Anbieter Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.
  3. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Mandats erstellten Arbeitsergebnissen, beschränkt auf die im Mandat definierten internen Zwecke des Kunden. Sämtliche darüber hinausgehenden Rechte — insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung sowie kommerzielle Weiterverwertung gegenüber Dritten — verbleiben beim Anbieter und bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  4. Vorbestehendes Know-how, Methoden, Tools, Templates, Modelle und sonstige Hilfsmittel des Anbieters bleiben dessen ausschließliches Eigentum; der Anbieter ist berechtigt, sie auch für andere Mandate zu verwenden. Der Anbieter ist ferner berechtigt, im Rahmen des Mandats gewonnene allgemeine Erkenntnisse, Methoden- und Branchenerfahrungen frei zu verwenden, soweit dies ohne Offenlegung vertraulicher Kundendaten möglich ist.
  5. Vor vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung steht dem Kunden kein Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen zu. Eine vorzeitige Nutzung ist untersagt.

§ 12 Haftung

  1. Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, höchstens jedoch auf das im Mandat vereinbarte Nettohonorar, hilfsweise auf das in den letzten zwölf Monaten an den Anbieter gezahlte Honorar des betreffenden Mandats.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  4. Eine weitergehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Folgeschäden, mittelbare Schäden, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Empfehlungen, Einschätzungen, Prognosen, Bewertungen und Strategievorschläge des Anbieters beruhen auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und allgemein anerkannten fachlichen Methoden. Eine Garantie für das Eintreten bestimmter Ergebnisse, Erfolge, Renditen, Marktentwicklungen oder Verfahrensausgänge wird nicht übernommen.

§ 13 Besonderheiten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern

  1. Gegenüber Unternehmern sind Rücktritt und Stornierung vollständig ausgeschlossen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
  2. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem unternehmerischen Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Der unternehmerische Kunde stellt den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unzutreffenden, unvollständigen oder verspäteten Information durch den Kunden, aus einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten oder aus einer vertragswidrigen Nutzung der Arbeitsergebnisse resultieren.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden — einschließlich der zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten erhobenen Daten — werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG), erhoben und verarbeitet. Soweit der Anbieter im Rahmen der Mandatsausführung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters unter avyana.net/de/privacy.

§ 15 Streitbeilegung

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
  2. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis mit unternehmerischen Kunden ist Wien, Österreich. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Mandatsvereinbarungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.

Tactical Management AT GmbH · Beratungs- und Dienstleistungen · Stand: 19. Mai 2026